Všeobecné požiadavky & Podmienky Obchodu

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Allgemeines

a) Die folgenden Bestimmungen gelten für alle Geschäfte zwischen uns und unseren Kunden, sofern nicht in einem schrftlichen Vertrag etwas anderes vereinbart ist.

b) Mit Abgabe der Bestellung erklärt sich der Kunde mit diesen Bestimmungen einverstanden. Änderungen oder Ergänzungen sind ohne unsere schriftliche Bestätigung ungültig. Sollte ein Kunde mit diesen Bestimmungen nicht einvestanden sein, hat er uns davon vor Abgabe seiner Bestellung schriftlich zu informieren.

c) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten selbst ohne expliziten Verweis auch für zukünftige Geschäfte, sofern sie dem Kunden im Zusammenhang mit einem früheren Geschäft übermittelt wurden.

d) Unsere Angebote sind freibleibend. Kein Geschäft kommt ohne unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Wir sind nicht verpflichtet, Aufträge anzunehmen. Unseren Kunden stehen keinerlei Ansprüche im Zusammenhang mit der Nichtannahme eines Auftrages zu, unabhängig davon, aus welchem Grund die Nichtannahme erfolgt.

e) Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform.

f) Wir behalten sämtliche Rechte hinsichtlich unserer Zeichnungen, Kostenvoranschläge, Spezifikationen, Designs, etc.

2. Preise

a) Unsere Preise verstehen sich "ex works", ohne Verpackung, Transport, Versicherung, Einfuhrzöllen, Gebühren von Zollformalitäten, ähnlichen Kosten, Installation und Inbetriebsetzung.

b) Unsere Preise basieren auf den aktuellen Arbeits- und Materialkosten zum Zeitpunkt unseres Angebotes. Sollten sich diese Kosten zwischen Angebot und Lieferung oder Leistung erhöhen, sind wir berechtigt, unsere Rechnungspreise entsprechend zu erhöhen.

c) Unsere Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Die Mehrwertstuer wird zum Rechnungsbetrag hinzugeschlagen und ist vom Kunden zu bezahlen und zu tragen.

d.) Procam kann die Preise für seine Produkte, Produktwartung und Serviceleistungen nach eigenem Ermessen festlegen.

3. Lieferung und Leistung

a) Von uns genannte Liefer- oder Leistungszeitpunkte sind nicht bindend.

b) Die Liefer- oder Leistungsfrist beginnt mit dem Tag unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, aber keinesfalls, bevor uns der Kunde sämtliche beizuschaffendenDokumente und Bewilligungen übermittelt hat und bevor wir von der entsprechenden Bank von der Eröffnung eines Akkreditivs über den Kaufpreis informiert wurden, falls die Zahlung durch ein Akkreditiv zu erfolgen hat oder wir eine Anzahlung erhalten haben, falls für ein bestimmtes Geschäft eine solche vereinbart wurde.

c) Ohne Rücksicht auf die Versendungs- oder Transportart gilt eine Lieferung mit Übergabe der Waren an den Transporteur oder mit Annahmeverzug des Kunden als bewirkt. Zum gleichen Zeitpunkt geht das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung der Waren auf den Kunden über.

d) Im Falle einer Liefer- oder Leistungsverzögerung ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag hinsichtlich der noch nicht gelieferten Produkte und der noch nicht erbrachten Leistungen nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist zurückzutreten. Dem Kunden stehen in einem solchen Fall keine weiteren Ansprüche zu.

e) Umstände außerhalb unseres Einflusses, die die Herstellung oder Lieferung unserer Produkte oder die Erbringung unserer Leistungen be- oder verhindern, wie höhere Gewalt, Krieg, Streik, Aufruhr, behördliche Maßnahmen, Energie- oder Materialmangel, Verkehrsverzögerungen, Produktionsprobleme oder Lieferverzögerungen seitens unserer Lieferanten schieben unsere vertraglichen Verpflichtungen für die Dauer der Be- oder Verhinderung auf. Falls solche Umstände eine Verzögerung unserer Lieferung oder Leistung von mehr als einem Monat bewirken, sind beide Parteien berechtigt, hinsichtlich der noch nicht gelieferten Produkte oder der noch nicht erbrachten Leistung vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat in einem solchen Falle keinerlei Anspruch auf Entschädigung. Dies gilt auch für den Fall, daß die genannten Umstände zu einem Zeitpunkt auftreten, zu dem unsere Lieferung oder Leistung bereits fällig war. Tritt keine Partei während der Be- oder Verhinderung vom Vertrag zurück, sind wir nach Wegfall der Be- oder Verhinderung berechtigt, innerhalb einer angemessenen Frist unsere Produkte zu liefern oder unsere Leistungen zu erbringen.

f) Kommt es auf Wunsch des Kunden zu einer Lieferung zu einem späteren Zeitpunkt oder liegt ein Annahmeverzug für eine Dauer von mehr als einer Woche vor, sind wir berechtigt, dem Kunden unsere Lagerkosten zu verrechnen. Ohne Nachweis der konkreten Höhe der Lagerkosten sind wir jedenfalls berechtigt, 1 % de Rechnungssumme pro Monat als Lagerkosten zu verrechnen.

4. Transport

a) Der Kunde trägt alle Risiken und Kosten des Transports. Dies gilt auch für den Fall, daß wir den Transport organisieren, selbst durchführen oder den Spediteur oderFrachtführer und/oder die Versendungs- oder Transportart wählen.

b) Wir nehmen die Verpackung unserer Produkte nicht zurück.

c) Wir werden den Spediteur oder Frachtführer und die Versendungs- oder Transportart entsprechend den schriftlichen Anweisungen des Kunden wählen, sofern diese Anweisungen technisch durchführbar sind. Falls die Anweisungen technisch nicht durchführbar sind und wir nicht zeitgerecht andere Anweisungen erhalten, steht es in unserem freien Ermessen, den Spediteur oderFrachtführer und die Versendungs oder Transportart zu wählen.

5. Zahlungen

a) Sofern nachstehend nichts anderes bestimmt ist, haben Zahlungen durch ein für uns formell und materiell akzeptables, unwiderrufliches Akkreditiv zu erfolgen, welches durch eine österreichische Bank bestätigt und gegen Vorlage der Versanddokumente zahlbar ist.

b) Der Kunde zahlt und trägt sämtliche Gebühren und Auslagen, die im Zusammenhang mit der Eröffnung und Bestätigung eines Akkreditivs anfallen, mit Ausnahme der Bearbeitungsgebühren der österreichischen Bank.

c) Rechnungen über einen Rechnungsbetrag von weniger als EUR 2.000,-- oder Rechnungen bezüglich Leistungen sind mit Rechnungserhalt fällig und bar oder durch Banküberweisung zu bezahlen. Barzahlungen dürfen nur an Personen erfolgen, denen wir ausdrücklich Geldvollmacht erteilt haben. Wir gewähren keine Skonti.

d) Wir akzeptieren Wechsel oder Schecks nur zahlungshalber und aufgrund einer speziellen Vereinbarung. Wechsel und Schecks werden dem Konto des Kunden vorbehaltlich des Eingangs gutgeschrieben. Der gutgeschriebene Betrag gilt erst als bezahlt, wenn wir ihn von der Bank endgültig erhalten. Sofern wir Wechsel oder Schecks akzeptieren, sind Diskont- und Einziehungsspesen sowie Wechselgebühren durch den Kunden zu bezahlen und werden sofort fällig. Wir sind nicht für diezeitgerechte Präsentation oder den Protest von Wechseln verantwortlich.

e) Bei Zahlungs- oder sonstigem Leistungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, entweder nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten; in diesem Fall sind wir weiters berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen; in jedem Fall beinhaltet ein solcher Schadenersatz alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Verzug des Kunden anfallen, wie etwa. Eintreibungsspesen und Anwaltskosten; oder weiterhin die Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden zu verlangen sowie den Verspätungsschaden geltend zu machen;In jedem Fall sind wir berechtigt, für die Dauer des Verzugs des Kunden die Lieferung noch nicht gelieferter Produkte und die Erbringung noch nicht erbrachter Leistungen zurückzuhalten.

f) Bei Zahlungsverzug sind wir in jedem Fall und ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens berechtigt, pauschal einen Schadenersatz in Höhe von 1 % des fälligen Betrages pro Monat zuzüglich Umsatzsteuer zu berechnen.

6. Gewährleistung

a) Die Gewährleistungsperiode beträgt neun (9) Monate von dem Zeitpunkt, an dem die Produkte die Räumlichkeiten unseres Unternehmens verlassen, in keinem Fall aber mehr als sechs (6) Monate vom Zeitpunkt der Installation.

b) Der Kunde ist berechtigt, Gewährleistungsforderungen geltend zu machen, sofern er die Produkte innerhalb von drei (3) Tagen nach Lieferung untersucht und uns offenkundige Mängel spätestens am vierten (4.) Tag nach Lieferung und versteckte Mängel innerhalb von drei (3) Tagen nach Erkennbarkeit schriftlich mitteilt. Für die Rechtzeitigkeit der Mitteilung ist das Postaufgabedatum oder das Sendedatum im Falle eines Telefaxes maßgeblich. Bei verspäteter Mitteilung (Mängelrüge) stehen keine Gewährleistungsansprüche zu.

c) Wir leisten dafür Gewähr, daß die Qualität unserer Hardware-Produkte mit den Angaben in unseren Verkaufsunterlagen übereinstimmt und daß die Produkte frei von allen Design-, Material- und Verarbeitungsmängeln sind. Unsere Produkte können verbessert werden, was Änderungen ihrer technischen Spezifikationen bewirken kann. Der Kunde stimmt hiemit ausdrücklich zu, derart verbesserte Produkte anzunehmen.

d) Obwohl wir annehmen, daß unsere Software-Produkte zum Zeitpunkt, an dem sie die Räumlichkeiten unseres Unternehmens verlassen, im wesentlichen mit der dazugehörigen Dokumentation übereinstimmen, nimmt der Kunde zur Kenntnis, daß einige Fehler bei derartigen Produkten unvermeidlich sein können (z. B. kann die Software nicht immer ohne Unterbrechung funktionieren oder alle Funktionen in jeder vom Kunden gewählten Kombination ausführen). Solche Fehler stellen nicht die Grundlage von Gewährleistungsansprüchen dar. Wir leisten dafür Gewähr, daß der Datenträger frei von wesentlichen materiellen Mängeln ist und daß die Software selbst im wesentlichen entsprechend der dazugehörigen Dokumentation funktioniert.

e) Sollte der Kunde ungerechtfertigte Gewährleistungsansprüche erheben, haftet er uns für alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Geltendmachung solcher Ansprüche bei uns anfallen.

f) Dem Kunden stehen keine anderen gesetzlich vorgesehenen Gewährleistungsansprüche, wie etwa Preisminderung oder Wandlung, zu, sofern wir innerhalb angemessener Frist den Mangel beheben oder das mangelhafte Produkt austauschen. Mangelhafte Produkte hat der Kunde auf eigene Kosten und eigenes Risiko an uns zu retournieren. Wir werden entweder den Mangel beheben oder das mangelhafte Produkt austauschen. Kosten und Risiko der Rücklieferung sind ebenfalls vom Kunden zu tragen. Sofern der Transport eines mangelhaften Produkts nicht tunlich ist, werden wir den Mangel im Unternehmen des Kunden beheben oder das Produkt dort austauschen. Alle Kosten, die in diesem Zusammenhang bei uns anfallen, wie etwa Reisekosten, Reisezeitkosten und Nächtigungskosten sind vom Kunden zu tragen und sofort fällig. Wenn wir ein Produkt oder Teile eines Produktes austauschen, fällt das Eigentum an einem solchen Produkt oder solchen Teilen wieder an uns zurück.

h) Die Reparatur oder der Austausch unserer Produkte im Zusammenhang mit einem Gewährleistungsanspruch verlängert die ursprüngliche Gewährleistungsfrist nicht und führt auch nicht zum Beginn einer neuen Gewährleistungsfrist.

i) Wenn der Kunde sein Wandlungsrecht rechtmäßigerweise ausübt, werden wir alle Zahlungen nach Erhalt unserer Produkte refundieren. Unsere Produkte sind auf Kosten und Risiko des Kunden zu retournieren.

j) Keine Gewährleistungsansprüche bestehen wenn Mängel durch normale Abnützung, unsachgemäße Handhabung, ungeeignete Lagerung oder unsachgemäße Installation, ungenügenden Frostschutz, Gewaltanwendung, unsachgemäße Verwendung, chemische, elektrische oder andere schadhafte Einflüsse oder ähnliche Ursachen bewirkt werden; wenn die Produkte verändert wurden, insbesondere wenn fremde Teile hinzugefügt wurden, sofern der Kunde nicht in der Lage ist nachzuweisen, daß der Mangel nicht dadurch verursacht wurde; wenn der Kunde Bedienungs- und Serviceanweisungen nicht beachtet; wenn die gelieferten Produkte für einen nicht vereinbarten Zweck verwendet werden; wenn die gelieferten Produkte unter außerordentlichen Umständen verwendet werden, von denen wir nicht vorher schriftlich in Kenntnis gesetzt wurden; wenn der Kunde selbst oder eine dritte von uns nicht autorisierte Person versucht haben, die Mängel zu beheben.

7. Eigentumsvorbehalt

a) Wir behalten das Eigentum an unseren Produkten zwecks Sicherung unserer Kaufpreisforderung, bis wir die vollständige Zahlung des Kaufpreises erhalten haben. Der Kunde ist verpflichtet, unsere Produkte bis zum Eintritt dieser Bedingung zu verwahren, ohne einen Entgeltanspruch zu besitzen.

b) Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum zu respektieren. Im speziellen ist der Kunde verpflichtet, unsere Produkte nicht an Dritte zu verpfänden, eine Sicherungsübereignung durchzuführen oder irgendein anderes Sicherungsrecht hinsichtlich unserer Produkte zu gewähren. Wenn unsere Produkte gepfändet werden oder irgendein anderer Anspruch hinischtlich unserer Produkte durch einen Dritten geltend gemacht wird, ist der Kunde verpflichtet, unser Eigentum sofort mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln auf seine eigene Rechnung geltend zu machen und uns entsprechend zu informieren.

c) Bis auf Widerruf darf der Kunde unsere Produkte im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsbetriebs be- oder verarbeiten oder mit anderen Produkten verbinden. Durch eine solche Be- oder Verarbeitung oder Verbindung erwerben wir Miteigentum an den neuen Produkten. Unser Miteigentumsanteil bestimmt sich nach dem Verhältnis des Wertes unserer Produkte zum Gesamtwert der neuen Produkte, die aus der Be- oder Verarbeitung oder Verbindung entstehen.

d) Ebenfalls bis auf Widerruf darf der Kunde unsere Produkte im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsbetriebs veräußern. In diesem Zusammenhang tritt der Kundehiemit zwecks Sicherung unserer Forderungen alle Forderungen, die aus einer solchen Veräußerung entstehen, inklusive Nebenrechten, an uns bis zu dem uns geschuldeten Betrag ab. Unabhängig von dieser Abtretung, aber vorbehaltlich des Widerrufs, ist der Kunde berechtigt und verpflichtet, solche Forderungen geltend zu machen und die entsprechenden Beträge im eigenen Namen zu vereinnahmen.

8. Rücktritt vom Vertrag

a) Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Lieferung unserer Produkte oder die Durchführung unserer Leistungen aus Gründen, die in der Sphäre des Kunden liegen, nicht bewirkt werden kann oder verzögert wird und wenn im Falle einer Verzögerung solche Umstände nicht innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist behoben werden; wenn die Zahlungsfähigkeit oder die Zahlungswilligkeit des Kunden nach unserer Auffassung fragwürdig wird; wenn ein Insolvenzverfahren oder ein ähnliches Verfahren, welches Gläubigerrechte beschränkt, hinsichtlich des Kunden eingeleitet wird oder wenn die Einleitung eines solchen Verfahrens aus Gründen, die in der Sphäre des Kunden liegen, wie etwa Mangel an Vermögen, abgelehnt wird.

b) Bei Vertragsrücktritt unsererseits ist der Kunde verpflichtet, unsere Produkte sofort auf eigene Kosten und eigenes Risiko entsprechend unseren Anweisungen zu retournieren. Nach Erhalt aller Produkte werden wir unseren Schaden berechnen, diesen von Zahlungen, die wir bereits erhalten haben, abziehen und den Restbetrag an den Kunden überweisen. Für Leistungen, die wir bereits erbracht haben, sind wir berechtigt, unabhängig vom Vertragsrücktritt, die vertraglich vereinbarten Preise zu berechnen und diese ebenfalls von den bereits erhaltenen Zahlungen abzuziehen.

c) Wir sind ebenfalls berechtigt, vom Vertrag hinsichtlich der Produkte oder Leistungen zurückzutreten, die wir noch nicht geliefert oder erbracht haben. In diesem Fall hat der Kunde unverzüglich sämtliche offenen Beträge für Produkte und Leistungen, die wir bereits geliefert und erbracht haben, zu bezahlen. Wenn der Kunde diese Verpflichtung nicht erfüllt, sind wir berechtigt, vom gesamten Vertrag zurückzutreten.

d) Ein Vertragsrücktritt berührt unsere Schadenersatzansprüche nicht.

9. Stornierung von Trainingskursen

Eine Stornierung der Teilnahme an Trainingskursen seitens des Kunden ist kostenlos, sofern sie wenigstens drei (3) Wochen vor dem vorgesehenen Beginn des entsprechenden Kurses erfolgt; erfolgt sie weniger als zwei (2) Wochen vor dem vorgesehenen Beginn, berechnen wir 20 %, erfolgt sie weniger als eine Woche vorher, berechnen wir 50 % der Teilnahmegebühren entsprechend unserer jeweils gültigen Preisliste. Bei einem späteren Storno oder bei nicht angekündigtem Nichterscheinen, berechnen wir die vollen Gebühren.

10. Haftungsbeschränkung

a) Wir haften nicht für Schäden, die durch irgendeinen Grad von Fahrlässigkeit unserer Angestellten, Mitarbeiter, Hilfspersonen oder Agenten verursacht werden.

b) Unter keinen Umständen und nach keiner Haftungsgrundlage einschließlich Produkthaftung haften wir für Schäden an Gegenständen, die nicht Gegenstand des Vertrages sind sowie für entgangenen Gewinn, entgangene Einnahmen oder Ersparnisse, verlorene Daten oder Informationen oder irgend einen indirekten Schaden oder einen Mangelfolgeschaden.

11. Anwendbares Recht

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Verträge im Zusammenhang mit denen diese Anwendung finden, unterliegen slowakischem Recht mit Ausnahme des U.N. Übereinkommens über Verträge über den Internationalen Warenkauf. Gerichtsstand ist Bratislava, Slowakei.

12. Verschiedenes

a) Einzelvertragliche Vereinbarungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

b) Die Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines Vertrages im Zusammenhang mit dem diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden, hat keine Auswirkung auf die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen. Die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung gilt durch eine gültige und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die den ursprünglichen wirtschaftlichen Absichten der Parteien, die diese mit der ungültigen und undurchsetzbaren Bestimmung verfolgt haben, möglichst nahe kommt.

c) Eine Aufrechnung ist nur mit gerichtlich festgestellten oder anerkannten Forderungen zulässig.

d) Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Verträgen, auf die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden, sind nicht übertragbar.

e) Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines Vertrages im Zusammenhang, mit dem diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden, bedürfen der Schriftform.